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Beträge und Aufnahmegebühren
1. Beitraghöhe | |
Die Beiträge staffeln sich in folgende Beitragsklassen: | |
Kinder | 2,50€/Monat |
Lehrlinge und Studenten | 5,00€/Monat |
Erwachsene | 10,00€/Monat |
Ehepartner | 5,00€/Monat |
2. Aufnahmegebühren | |
Jeder der in die Schützengilde aufgenommen wird, hat eine einmalige Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der jeweiligen Beitragsklasse. Sie beträgt für: | |
Kinder | 12,50€ |
Lehrlinge und Studenten | 25,00€ |
Erwachsene | 50,00€ |
Ehepartner | 25,00€ |
3. Beiträge während der Probezeit
Da die Gilde bestrebt ist, nur ernsthaft an der Arbeit der Gemeinschaft interessierte Kandidaten aufzunehmen, beträgt die Probezeit 6 Monate bei vollem Beitrag.
4. Beitragsminderung
In vom Beitragszahler schriftlich zu begründenden Härtefällen ist der Vorstand berechtigt über eine Beitragsminderung zu entscheiden.
5. Zahlungsmodalitäten
Beiträge und Aufnahmegebühren unterliegen der Bringpflicht. Zahlungstermine sind:
Für die Zahlung in Halbjahresraten jeweils bis zum 15.01. und 15.06.
Für die Zahlung des Ganzjahresbeitrages bis 15.01.
Die Zahlung kann sowohl in bar an den Schatzmeister, bzw. auf das Konto der Schützengilde geleistet werden. Für die geleistete Beitragszahlung erfolgt der Nachweis durch Stempel und Unterschrift im Beitragsheft.